Unsere Vermittlungsbedingungen für Gästeführungen – gültig ab dem 1. Mai 2010 .
1. Allgemeine Hinweise
Die Tourist Information (TI) vermittelt Gästeführer/innen (GF) an Einzelgäste. Die TI tritt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Vermittler und nicht als Veranstalter auf. Für die Durchführung der bestellten Führung ist damit der Gästeführer als Vertragspartner verantwortlich. Er haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst beruhen. Die Haftung des GF bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungspreises. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich beim Gästeführer anzumelden.
2. Buchung
Der Buchungs-Auftrag muss der TI schriftlich eine Woche vor der Führung vorliegen. Sowohl der Auftraggeber der Gästeführung als auch der GF erhalten von der TI eine schriftliche Vermittlungsbestätigung, auf der die Einzelheiten der jeweiligen Führungen (u. a. Termin, Treffpunkt und Höhe des Honorars für den GF) vermerkt sind. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages als verbindlich vereinbart.
3. Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung der unterschiedlichen Führungsangebote zu entnehmen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke sind sind weitere GF erforderlich. Erscheint eine Gruppe mit mehr als der angegebenen Personenzahl pro GF, so ist der GF berechtigt, unmittelbar vor Beginn der Führung vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. Hierzu genügt eine mündliche Rücktrittserklärung des GF gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Beauftragtem.
4. Wartezeiten
Der GF ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten – gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Danach steht es dem GF frei, länger zu warten oder die führenden Personen als nicht erschienen zu betrachten. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Personen, kann u. U. in Absprache mit dem GF die Führung gegen Aufpreis verlängert werden. Ist der GF nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich die Tourist Information dem Auftraggeber einen anderen GF zu vermitteln. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.
5. Bezahlung
Der Führungspreis ist am Ende der Führung gegen Quittung an den GF zu zahlen. Bei Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von 2,50 EURO erhoben. Für fremdsprachliche Führungen wird ein Zuschlag von € 10,00 erhoben. Eine Verlängerung der Führung kostet € 6,00 pro angefangener halber Stunde.
6. Ausfall-Honorar
Eine kostenlose Stornierung ist bei der TI bis spätestens 48 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Führungshonorars an. Ist der GF einsatzbereit zur Stelle und fällt die vorgesehene Führung aus, wird das volle Führungshonorar fällig.
7.
Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Vermittlungsbedingungen mit der Auftragserteilung an.