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Informationen zum Konjunkturpaket II

Angesichts der Krise der Finanzmärkte und der Realwirtschaft hat der Bund eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Zur Bekämpfung der Krise gewährt der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II den Ländern und Kommunen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 10.000.000.000 €. Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen von diesen Bundesmitteln insgesamt 2.133.440.000 €.

Die Einzelheiten der Förderung hat der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz festgelegt, das durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern konkretisiert wird.

Die Fördermittel sind für die Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur einzusetzen und im Verhältnis 65 zu 35 zwischen ihnen aufzuteilen. Der Bund fördert die einzelnen Maßnahmen mit maximal 75 %, während die restlichen 25 % als Landesanteil vom Land und den Kommunen aufzubringen sind. Die Mittel sollen mindestens zu 70 % in den Kommunen eingesetzt und mindestens zur Hälfte noch in 2009 abgerufen werden. Die Länder sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände) Zugang zu den Finanzhilfen erhalten. Investitionen können gefördert werden, wenn sie am 27. Januar 2009 oder später begonnen wurden.

Das Investitionsförderungsgesetz NRW, das der Landtag am 1. April dieses Jahres beschlossen hat, setzt das Zukunftsinvestitionsgesetz für Nordrhein Westfalen um. Die Gesamtsumme, die für zusätzliche Investitionen in Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellt wird, beträgt 2.844.596.666 € (Bundesmittel in Höhe von 2.133.440.000 € sowie Landes- und Kommunalmittel in Höhe von insgesamt rund 711 Mio. €). Von diesem Betrag werden im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden 2.380.596.666 € für kommunalbezogene Investitionen zur Verfügung gestellt, was einem Anteil von 83,68 % entspricht. Für Investitionen in Hochschulen und Forschung wird das Land Mittel in Höhe von 464.000.000 € in Anspruch nehmen. Den Gemeinden stehen für den Bereich Bildungsinfrastruktur 1.384.981.333 € (1.848.981.333 € abzüglich 464.000.000 € für die Bereiche Hochschule und Forschung) zur Verfügung. Für den Bereich Infrastruktur stehen den Gemeinden 995.605.333 € zur Verfügung.

Hieraus wird die kommunale Gemeinschaft vorab für kommunalbezogene Investitionen in Krankenhäusern 170.000.000 € aus dem Bereich Infrastruktur bereit stellen, so dass für eine Verteilung an die Gemeinden 825.605.333 € zur Verfügung stehen.

Quelle: Regierungspräsidium Arnsberg - www.bra.nrw.de/top-themen/konjunkturpaket2

Soest stellt sich der Herausforderung

Mit Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 08. April 2009 wurden der Stadt Soest Mittel in Höhe von 6.110.758,00 € bewilligt.

 

Sie gliedern sich wie folgt:

 

Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur      4.109.916,00 €

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur                     2.000.842,00 €

 

Der Stadt Soest stehen damit 6,1 Mio. Euro zur Verfügung, um einen Teil von Investitionen, die notwendig sind, aber aufgrund der Begrenzung der städtischen Haushaltsmittel bisher nicht durchgeführt werden konnten, abzuarbeiten. Das entspricht auch einer Bedingung aus dem Konjunkturprogramm für die Gewährung von Fördermitteln. Die Investitionen müssen zusätzlich sein. So führt die Stadt Soest nicht nur Maßnahmen, die über das Konjunkturpaket finanziert werden sollen durch.

Weiterhin erfolgt die energetische Sanierung der Johannes-Grundschule mit Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur“. Diese Maßnahme ist mit 2,6 Mio. Euro veranschlagt.

 

Um die gewünschten wirtschaftlichen Impulse aus dem KP II zu erhalten, ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich. Deshalb werden nur Maßnahmen gefördert, die zwischen dem 27.01.2009 und dem 31.12.2010 begonnen und bis spätestens Mitte 2011 fertig gestellt werden.

 

Mit der Bereitstellung der Fördermittel aus dem KonjunkturpaketII soll vor allem die einheimische Wirtschaft Aufträge erhalten und gestärkt werden. Die Stadt Soest bindet deshalb keine Generalauftragnehmer zur Abarbeitung dieses anspruchsvollen Programmes; sie setzt auf die Vergabe von einzelnen Gewerken.

 

Die Stadt Soest konzentriert sich dabei zunächst auf 3 Großprojekte:

 

-          energetische Sanierung der Wiese-Grundschule

-          Umbau der Stadtbücherei Soest

-          Sanierung des Parkhauses Leckadum.

 

Soest verfolgt folgende Ziele bei der Umsetzung

o Das Konjunkturpaket II soll möglichst Vorsorge für die örtlichen und regionalen Handwerksfirmen zur Liquiditätssicherung als Kompensation für eine eventuell schwächere Auftragslage betreiben.

o Mit der Umsetzung energetischer Maßnahmen soll die Förderung der Klimaschutzziele der Stadt Soest intensiv weiterverfolgt werden.

o Die energetische Sanierung soll die Senkung der Bewirtschaftungskosten zur Entlastung des kommunalen Haushalts unterstützen.

o Gleichzeitig führen die Bautätigkeiten zum Werterhalt und zur Substanzsicherung der kommunalen Immobilien.

o Unterstützung des Einzelhandels „Soester Kaufmannschaft“ durch die Erhaltung attraktiver Parkmöglichkeiten am Leckadum

o Aufwertung der Stadtbücherei für ältere und benachteiligte Mitbürger

Die Stadt Soest hat die Kommunalen Betriebe Soest AöR mit der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes beauftragt. Die KBS stellen sich dabei der Herausforderung, zum einen das anspruchsvolle „reguläre“ Investitionsprogramm und zum anderen zusätzlich die Projekte des Konjunkturpaketes II nachhaltig und in hoher Qualität umzusetzen.

Zur Bearbeitung der Projekte im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes ist ein Team von fachkompetenten Mitarbeitern zusammengestellt worden.

Ansprechpartner bei der Stadt Soest

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Wolfgang Ehlers 0 29 21 / 103 - 32 00 w.ehlers@soest.de
Bodo Altmann 0 29 21 / 103 - 32 04 b.altmann@soest.de
Uli Becker 0 29 21 / 103 - 32 02 u.becker@soest.de
Klaus Düser 0 29 21 / 103 - 32 03 k.dueser@soest.de
Hubert Knippschild 0 29 21 / 103 - 32 06 h.knippschild@soest.de
Nicole Temme 0 29 21 / 103 - 32 09 m.temme@soest.de