| Baugebiet | Gebiet südlich der Werkstraße, östlich der P & R-Parkpalette, westlich des Stellwerks der Deutschen Bahn sowie nördlich der Bahngleise |
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Planungsziel |
Errichtung zusätzlicher P & R-Parkplätze (45 Stellplätze) |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 09. August bis einschließlich 10. September 2010 im Rathaus II, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss, Abteilung Stadtentwicklung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. |
| Information | Herr Brennecke, 0 29 21 / 103-3114 a.brennecke@soest.de |
| Baugebiet | Gebiet nördlich des Westenhellwegs (B1), östlich der Wohnbaugrundstück am Herbstweg, südlich der Wohnbaugrundstücke am Knippingweg sowie südwestlich der Wohnbaugrundstücke am Kölner Ring |
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Planungsziel |
Steuerung der künftigen Einzelhandelsentwicklung für dieses Gebiet |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss soll in seiner Sitzung am 25. August 2010 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (Einleitungsbeschluss) fassen. |
| Information |
Herr Agethen, 0 29 21 / 103-3102 |
| Baugebiet | Das Gebiet befindet sich südlich der Emdenstraße/Ecke Bohnenpfad, in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Autohauses. |
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Planungsziel |
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines Baurechts zur Ansiedlung eines Autohauses. |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Der Stadtenticklungsausschuss soll in seiner Sitzung am 25. August 2010 über den Entwurf beraten und für die öffentliche Auslegung freigeben. |
| Information | Herr Pothmann, 0 29 21 / 103-3104 r.pothmann@soest.de |
| Baugebiet | Das Gebiet umfasst die bebauten Bereiche südlich und nördlich des Boleweges, zwischen dem Meiningser Weg und dem Langen Graben |
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Planungsziel |
Ziel der Planänderung ist die Sicherung und Festschreibung der städtebaulichen Strukturen sowie der Erschließung des bisherigen Außenbereichs. |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Zur Zeit werden die von den Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen verarbeitet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vorbereitet. |
| Information | Herr Pothmann, 0 29 21 / 103-3104 r.pothmann@soest.de |
| Baugebiet | Das Gebiet umfasst den künftigen Lückenschluss des äußeren Rings zwischen dem Kreisverkehr am Weslarner Weg und der "Hohen Brücke" |
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Planungsziel |
Ziel der Aufstellung ist die Sicherung des Lückenschlusses der "Umgehung Danziger Ring" unter Berücksichtigung der benachbarten Gebietsstrukturen. |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Am Mittwoch, 21. April 2010, findet in der Schützenhalle des Schützenvereins "Einigkeit", Danziger Ring 26, um 19.00 Uhr zur Erläuterung der Plankonzeption eine Bürgerversammlung statt. Zu dieser Versammlung sind alle interessierten Bürger herzlich eingeladen. |
| Information | Herr Pothmann, 0 29 21 / 103-3104 r.pothmann@soest.de |
| Baugebiet | Grundstück der ehemaligen Güterabfertigung an der Walbuerger-Osthofen-Wallstraße |
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Planungsziel |
Wesentliche künftig mögliche Nutzungen:
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| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Die öffentliche Auslegung hat stattgefunden. Zur Zeit wird der Satzungsbeschluss vorbereitet. |
| Information | Herr Brennecke, 0 29 21 / 103-3114 a.brennecke@soest.de |
| Baugebiet | Gebiet des ehemaligen Freibades am Feldmühlenweg. |
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Planungsziel |
Entwicklung des ehemaligen Freibadgeländes zur Wohnbebauung sowie Erhaltung und Fortentwicklung der Grün- und Freiflächen. |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst. Zurzeit wird die Bürgerversammlung vorbereitet. |
| Information | Herr Ogaza, 0 29 21 / 103-3105 m.ogaza@soest.de |
| Baugebiet | Gebiet zwischen Grandweg-Ulricher-Wallstraße, Ulricher Tor, Brunowall, Windmühlenweg, Terlindenweg und Grandweger Tor |
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Planungsziel |
Festschreibung des vorhandenen Gebäudebestandes sowie der öffentlichen Grün- und Freiflächen |
| Geltungsbereich | siehe Karte |
| Verfahrensstand | Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 09. August bis einschließlich 10. September 2010 im Rathaus II, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss, Abteilung Stadtentwicklung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. |
| Information | Herr Brennecke, 0 29 21 / 103-3114 a.brennecke@soest.de |
| Baugebiet | Gebiet der ehemaligen Zuckerfabrik zwischen der Trasse der Deutschen Bahn AG und der Hammer Landstraße (L 670) |
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Planungsziel |
Nach Aufgabe der Zuckerfabrik ist vorgesehen, die freien Flächen für andere Gewerbe- oder Industrienutzungen zu öffnen und planungsrechtlich zu sichern. |
| Gutachten | Artenschutz Lärm Verkehr Gerüche |
| Planentwürfe | Bebauungsplanentwurf Begründung (Entwurf) Umweltbericht |
| Verfahrensstand | Der Bebauungsplanentwurf hat öffentlich ausgelegen. Zur Zeit wird der Satzungsbeschluss vorbereitet. |
| Information | Herr Agethen, 0 29 21 / 103-3102 h.agethen@soest.de |
| Baugebiet | Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die aufzustellenden Bebauungspläne und erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet |
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Planungsziel |
Mit der Neuaufstellung werden die künftigen städtebaulichen Rahmenbedingungen in großflächigen Darstellungen zukunftsfähig neu formuliert und den heutigen städtebaulichen Entwicklungen und Anforderungen angepasst. |
| Geltungsbereich | Der Flächennutzungsplan erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. |
| Verfahrensstand | Zur Zeit werden die Grundlagen ermittelt und bewertet und im ersten Verfahrensschritt (Scoping) der erste Vorentwurf erarbeitet. |
| Information | Herr Pothmann, 0 29 21 / 103-3104 r.pothmann@soest.de |
Der Rat der Stadt Soest hat am 27. Februar 2008 das Wohnbauflächenkonzept der Stadt Soest beschlossen. Dieses beinhaltet eine Abschätzung des Wohnbauflächenbedarfs mit anschließendem Handlungskonzept, der Einschätzung der künftigen Baulandentwicklung und hieraus folgend die Baulandstrategie für die nächsten Jahre. Eine Ausfertigung des Wohnbauflächenkonzeptes erhalten Sie kostenlos im Rathaus II, Windmühlenweg 27, 1. Obergeschoss, Abteilung Stadtentwicklung oder direkt als Download: bitte hier klicken Informationen über Herrn Tubes, Tel. 02921/103-3100
Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2004 (sh. unten) wird zur Zeit fortgeschrieben und an die veränderten Strukturen und Entwicklungsziele angepasst. Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben, die erfüllt werden müssen, nämlich die Ausweisung der sogenannten "Zentralen Versorgungsbereiche" sowie die Steuerung der Ansiedlung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente.
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes 2010 ist durch den Stadtentwicklungsausschuss am 10. März 2010 beschlossen worden. Gelichzeitig ist die "Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche" für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung freigegeben worden.
Analog zu § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom
07. Juni bis einschließlich 07. Juli 2010
im Rathaus II, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss, während der Öffnungszeiten statt.
Der Entwurf des Einzelhandelkonzeptes steht Ihnen auch als Download zur Verfügung: bitte hier klicken
Weitere Informationen bei Herrn Agethen, 0 29 21 / 103-3102 h.agethen@soest.de
Die Verwaltung hat ein neues Einzelhandelskonzept erstellt, das im Juli 2004 vom Rat beschlossen worden ist. Es handelt sich um die Fortschreibung des bisherigen Konzeptes zur räumlichen Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Soest. Informationen bei: Herrn Agethen, Tel. 02921/103-3102. Das Einzelhandelskonzept 2004 steht Ihnen auch als Download zur Verfügung: bitte hier klicken
Zurzeit wird das Einzelhandelskonzept 2004 überarbeitet. In Kürze wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Konzepts vorbereitet. Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird in der Soester Presse bekanntgegeben.
Bei vielen Neuplanungen im Bereich der Stadt Soest sind Kompensations- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, um die Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftshaushaltes auszugleichen. Dies erfolgt in aller Regel durch Maßnahmen auf Kompensationsflächen, entweder in unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes oder in extra dafür ausgewiesenen und von der Stadt angelegten Flächen. Informationen bei: Herrn Bolinger, Tel. 02921/103-3109
Seit dem Bördetag im Mai 2004 ist in Soest das neue Parkleitsystem in Betrieb. Von insgesamt 3900 Parkplätzen im Bereich der Altstadt sind rd. 900 Plätze in Parkhäusern und größeren Plätzen im System erfasst. Weitere Informationen erhalten Sie im Infoblatt Parkleitsystem
Die Stadt Soest gehört zur Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen". Alle Mitglieder dieser AG haben sich verpflichtet, den Radverkehr in besonderer Weise zu fördern. Weitere Informationen zum Radverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter http://www.fahrradfreundlich.nrw.de/cipp/agfs/custom/pub/content,lang,1/oid,1774/ticket,guest sowie unter http://www.radroutenplaner.nrw.de/
Ansprechpartner ist der Fahrradbeauftragte der Stadt Soest, Herr Manfred Scholz, Rathaus II, Windmühlenweg 21, Zimmer 2.37,
Tel.: 02921/103 3305 E-mail: m.scholz@soest.de
Die Stadt Soest wird von den Betreibern der Mobilfunknetze bei allen Neuanlagen von Sendemasten und –antennen beteiligt. Eine Übersicht über die bestehenden Mobilfunkanlagen in Soest erhalten Sie im Merkblatt Mobilfunkanlagen
Die Bürger der Stadt Soest können auf ein attraktives und dichtes Netz an Buslinien und weiteren Angeboten des öffentlichen Personennahverkehr zurückgreifen. Umfassende Informationen erhalten Sie bei der Mobil-Info unter der Telefonnummer 01803/50 40 30 oder im Internet unter http://www.mobilinfo-online.de/