Die Untere Denkmalbehörde ist eine Sonderordnungsbehörde, eine eigenständige Behörde die bei der Stadt Soest organisatorisch in die Abteilung Bauordnung integriert ist.
Sie handelt auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz –DSchG-). Übergeordnete Behörde ist der Kreis Soest als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW als Oberste Denkmalbehörde.
Daneben steht das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ehem. Landeskonservator von Westfalen) als unabhängige Fachbehörde der Unteren Denkmalbehörde beratend zur Seite.
Die sehr umfangreichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gliedern sich aufgrund des DSchG in die Bereiche "Denkmalschutz" und "Denkmalpflege".
Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes gehören insbesondere die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen.
Auch das Führen der Denkmalliste gehört zu den Aufgaben im Bereich Denkmalschutz.
Als Denkmalpflege definiert man allgemein alle Vorgänge die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Insbesondere gehören hierzu die Erteilung von Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Erteilung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung.
Einen weiteren großen und wichtigen Teil nimmt die Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer und Denkmalnutzer ein.
Die Untere Denkmalbehörde finden Sie im Rathaus II am Windmühlenweg in Soest (Haltestelle: Hansa-Realschule).
| Montag bis Freitag | 08.30 - 12.30 Uhr |
| Montag und Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 17.30 Uhr |
Hinweis: Wegen Außenterminen kann es vorkommen, das die Plätze zu den angegebenen Öffnungszeiten kurzfristig nicht besetzt sind. Wir empfehlen Ihnen daher mit den Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Andreas Fuhrmann | 0 29 21 / 103-3404 | a.fuhrmann@soest.de | 1.19 |
| Katharina Hartmer | 0 29 21 / 103-3412 | k.hartmer@soest.de | 1.21 |
| Helmut Schinkel | 0 29 21 / 103-3411 | h.schinkel@soest.de | 1.21 |
zuständig für die Verwaltung:
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Nicole Lassek | 0 29 21 / 103-3415 | n.lassek@soest.de | 1.17 |
Folgende Leistungen sind in Vorbereitung
Anträge und Satzungen zum Herunter laden
Die Anträge und Satzungen zum Thema Denkmalpflege sind nachfolgend als Download im PDF-Format verfügbar. Zum Öffnen des gewünschten Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie kostenlos unter www.adobe.de herunter laden können. Die Anträge können direkt am Bildschirm ausgefüllt und zur Unterschrift ausgedruckt, jedoch nicht gespeichert werden.