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Werbeanlagen

Werbeanlagen bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Hierzu gibt es auch gesetzlich eingeführte Formulare. Bitte reichen Sie die Bauanträge in schriftlicher Form ein.

Im Bereich der Innenstadt der Stadt Soest gibt es zudem eine Gestaltungssatzung, die sogenannte "Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen für die Altstadt Soest". Den Geltungsbereich dieser Satzung können Sie der Karte entnehmen.

Die nachstehenden Ansprechpartner beraten Sie zu Fragen der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit.

Ihre Ansprechpartner:

Sabine Thiemann

Telefon: 0 29 21 / 103-3416
Fax: 0 29 21 / 103-3499
e-Mail: s.thiemann@soest.de
Zimmer-Nr.:
1.17
Sprechzeiten
Mo - Di: 08:30 - 12:00 Uhr
Do - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

 

Andreas Fuhrmann

Telefon: 0 29 21 / 103-3404
Fax: 0 29 21 / 103-3499
e-Mail:

a.fuhrmann@soest.de 

Zimmer-Nr.:
1.19
Sprechzeiten
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr       
Mo - Di:  14.00 - 16.00 Uhr
Do:         14.00 - 17.30 Uhr