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Hundesteuer
Anmeldung eines Hundes
Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme im Haushalt angemeldet werden.
Anmeldungen werden in der AG Finanzen/Steuern entgegen genommen, und zwar
per Telefon: 02921/103-5318 oder 5317
per E-Mail: c.robert@soest.de
per Fax: 02921/103-5399
persönlich: Rathaus II, Abt. Finanzen/Steuern, Raum 1.45
oder nutzen Sie einfach das Anmeldeformular im Formularcenter.
Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die dem Hund gut sichtbar am Halsband befestigt werden muss. Diese Steuermarke ist unbegrenzt gültig und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder zurück gegeben werden. Sollte die Steuermarke verloren gehen lassen Sie sich bitte bei der AG Finanzen/Steuern eine neue Marke aushändigen.
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Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Dies ist der AG Finanzen/Steuern innerhalb von vierzehn Tagen mitzuteilen.
Bitte geben Sie für die Abmeldung die Steuermarke zurück und reichen Sie ein:
· bei Abgabe des Hundes: die Adresse des neuen Hundehalters
· wenn der Hund verstorben ist: eine Tierärztliche Bescheinigung (z. B. bei Einschläferung)
· wenn Sie verzogen sind: Ihre neue Adresse
Zur Abmeldung können Sie das Abmeldeformular aus dem Formularcenter nutzen.
Kosten
Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt:
für einen Hund 85,80€
für zwei Hunde 102,00 € je Hund
für 3 oder mehr Hunde 118,00 € je Hund
Die Steuersätze für sogenannte „gefährliche Hunde“ weichen von diesen ab.
Sofern Sie Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII beziehen, können Steuerminderungen gewährt werden.
Für Hunde aus dem Soester Tierheim wird eine Steuerbefreiung für zwei Jahre gewährt.
Informationen zu diesen Besonderheiten erteilt die AG Finanzen/Steuern.
Fälligkeit der Hundesteuer
Sie erhalten zum Jahresanfang einen Hundesteuerbescheid. Darin werden die Anzahl der gehaltenen Hunde und die Steuersätze aufgeführt.
Die Hundesteuer ist dann bis zum 01.07. des Jahres zu entrichten.
Es können auch vor diesem Fälligkeitstermin Zahlungen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuer für ein Kalenderjahr berechnet wird, also von Januar bis Dezember. Der Zahltermin zum 01.07. des Jahres führt hier oft zu Missverständnissen.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Soest
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Lastschriftseinzugsermächtigung (PDF)
Dateigröße: 7,0 Kilobytes
