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Abfallwirtschaft

Ziel:

Das Ziel ist eine geordnete Durchführung und vorausschauende Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Stadt Soest mit einer um­weltgerechten Struktur, die den rechtlichen, technischen und öko­nomischen Erfordernissen entspricht und an die Bedürfnisse der Bevölkerung der Stadt Soest angepasst ist.

Aufgabenbeschreibung:

Die Stadt Soest betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Abfallsatzung der Stadt Soest als öf­fentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit (§ 2 Absatz 1 Abfallsatzung Stadt Soest).

Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt Soest umfasst das Ein­sammeln und Befördern und sonstige in den Abfallwirtschaftskonzepten des Kreises und der Stadt Soest vorgesehene Maßnahmen (§ 3 Absatz 1 Abfallsatzung Stadt Soest).

Im einzelnen betreibt die Stadt Soest folgende abfallwirtschaftliche Maßnahmen:

  • getrennte Sammlung wiederverwertbarer Sekundärrohstoffe (siehe teilweise auch eigener Gebührenhaushalt UA 7221
    Wert­stoffhof)
  • getrennte Sammlung und Verwertung nativ organischer Abfälle
  • Betrieb der städtischen Kompostierungsanlage Soest-Bergede (ei­gener Gebührenhaushalt siehe UA 7220 Kompostierung)
  • Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen (eigener Gebühren-haus­halt siehe UA 7221 Wertstoffhof)
  • Erfassung des Restmülls inklusive der sperrigen Abfälle

Rechtsgrundlagen

  • Abfallsatzung der Stadt Soest

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Meinolf Gösmann