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Abfallwirtschaft
Ziel:
Das Ziel ist eine geordnete Durchführung und vorausschauende Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Stadt Soest mit einer umweltgerechten Struktur, die den rechtlichen, technischen und ökonomischen Erfordernissen entspricht und an die Bedürfnisse der Bevölkerung der Stadt Soest angepasst ist.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Soest betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Abfallsatzung der Stadt Soest als öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit (§ 2 Absatz 1 Abfallsatzung Stadt Soest).
Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt Soest umfasst das Einsammeln und Befördern und sonstige in den Abfallwirtschaftskonzepten des Kreises und der Stadt Soest vorgesehene Maßnahmen (§ 3 Absatz 1 Abfallsatzung Stadt Soest).
Im einzelnen betreibt die Stadt Soest folgende abfallwirtschaftliche Maßnahmen:
- getrennte Sammlung wiederverwertbarer Sekundärrohstoffe (siehe teilweise auch eigener Gebührenhaushalt UA 7221
Wertstoffhof) - getrennte Sammlung und Verwertung nativ organischer Abfälle
- Betrieb der städtischen Kompostierungsanlage Soest-Bergede (eigener Gebührenhaushalt siehe UA 7220 Kompostierung)
- Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen (eigener Gebühren-haushalt siehe UA 7221 Wertstoffhof)
- Erfassung des Restmülls inklusive der sperrigen Abfälle
Rechtsgrundlagen
- Abfallsatzung der Stadt Soest
