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Beglaubigung von Kopien oder Abschriften
Beglaubigt werden Kopien oder Abschriften, wenn
- das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- Sie die Kopie einer Behörde vorlegen sollen.
Kosten
3,75 € pro Beglaubigung
Notwendige Unterlagen
- Original der Urkunde
- Kopie oder Abschrift der Urkunde
