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Beglaubigung von Kopien oder Abschriften

Beglaubigt werden Kopien oder Abschriften, wenn

  • das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde oder
  • Sie die Kopie einer Behörde vorlegen sollen.
Falls Sie Beglaubigungen für andere Urkunden benötigen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die für einen anderen Empfänger bestimmt sind, der keine Behörde ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Ein Schriftstück aus mehreren Blättern kann nur dann beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar ist. Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Diese standesamtlichen Urkunden erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.

Kosten

3,75 € pro Beglaubigung

Notwendige Unterlagen

  • Original der Urkunde
  • Kopie oder Abschrift der Urkunde

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ramona Dziuba
Silke Krane
Birgit Müller
Simone Münstermann
Christoph Pautsch
Stefanie Rinsche
Christiane Schiewe
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