§ 12 Gebühren und Auslagen
Die Benutzung des Stadtarchivs und der wissenschaftlichen Stadtbibliothek ist gebührenfrei. Für entstehende Sachkosten, Sonderleistungen u.a. werden folgende Gebühren erhoben:
| 1. Für Kopien aus Büchern des Neubestands | |
|---|---|
| 1.1. im Format DIN A 4 | 0,10 Euro |
| 1.2. im Format DIN A 3 | 0,25 Euro |
|
2. Für Kopien aus Akten und aus Büchern | |
|---|---|
| 2.1. im Format DIN A 4 | 0,50 Euro |
| 2.2. im Format DIN A 3 | 0,75 Euro |
| 3. Für Rückvergrößerungen vom Mikrofilm oder Mikrofiche werden die Gebühren für Kopien unter Nr. 1 berechnet | |
|---|---|
| 3.1. zzgl. Grundgebühr | 5,00 Euro |
| 3.2. Für Eilaufträge beträgt die Grundgebühr | 10,00 Euro |
| 4. Für Nachforschungen und schriftliche Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivbestände und Archivbehelfe sowie Bibliotheksgut erfordern, nach Ablauf von 30 Minuten je angefangene halbe Stunde | 25,00 Euro |
|---|
| 5. Für Fotoabzüge im Weltpostkarten (WPK)-Format von Negativen | |
|---|---|
| 5.1. die im Stadtarchiv vorhanden sind | 3,50 Euro |
| .2. die erst angefertigt werden müssen | 56,00 Euro |
| 6. Einräumung von Nutzungsrechten für den einmaligen Abdruck oder anderweitige Verwendung einer fotografischen oder anderen archivalischen Vorlage pro Vorlage | 25,00 Euro |
|---|
| 7. Digitale Reproduktionen | |
|---|---|
| 7.1. Erstellung einer digitalen Datei | 5,00 Euro |
| 7.2. Versand von Dateien pro E-Mail | 1,00 Euro |
| 7.3. Lieferung einer CD-ROM | 0,50 Euro |
Außerdem sind noch zu erstatten:
Kosten für Versand- und Verpackungsmaterial sowie evtl. notwendige Transportversicherungen.