Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler sowie die für Soester Vereine startenden auswärtigen Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Die Soester Sportvereine oder sonstige Dritte können entsprechende Vorschläge abgeben.
Die Meldungen sind schriftlich bis spätestens zum 15. November jeden Jahres an die
Arbeitsgruppe Schul- und Sportverwaltung der Stadt Soest
Postfach 22 52
59491 Soest
zu richten. Per Email können Vorschläge an die Email-Adresse k.limberg@soest.de gesandt werden.
Der Meldevordruck ist am Ende des Artikels abrufbar. Der Vordruck kann auf Nachfrage auch zugesandt werden. Für Rückfragen steht die Ansprechpartnerin Katja Limberg von der genannten Arbeitsgruppe unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103 – 11 44 zur Verfügung.
Die erzielten Erfolge der Sportlerinnen und Sportler sollten in geeigneter Weise belegt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, indem Kopien der Urkunden oder Bescheide des Fachverbandes vorgelegt werden. Erfolge werden anerkannt, wenn die Sportlerinnen und Sportler einem ordentlichen Fachverband des Deutschen Sportbundes sowie einem der dem Stadtsportverband angeschlossenen Soester Sportvereine angehören.
Sportlerinnen und Sportlern wird die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Erreichen
eines 1. bis 6. Platzes bei einer, von einem Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen, Deutschen Meisterschaft
oder
eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRW-Landesmeisterschaften
oder
eines 1. Platzes bei Westfalenmeisterschaften
oder
eines 1. bis 3. Platzes bei Wettkämpfen um eine Meisterschaft, die den Deutschen Meisterschaften unmittelbar vorangehen oder bei Qualifikationswettkämpfen für die Deutsche Meisterschaft.
Schließlich werden nach Einzelfallentscheidung des Schul- und Sportausschusses solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette gewürdigt, die zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen.
Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind.
Über Ausnahmen bei herausragenden Leistungen entscheidet der Schul- und Sportausschuss auf Antrag im Einzelfall.