Neues aus Soest
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Durchgeführte Ausschreibungen (VOB/A)
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 3 Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Gemäß §20 Abs.3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
An dieser Stelle wird über Ausschreibungen informiert, die in den letzten 6 Monaten durchgeführt worden sind.
Die Stadtverwaltung Soest und die Kommunalen Betriebe Soest wenden den Runderlass des Innenministeriums "Kommunale Vergabegrundsätze" vom 22.03.06 sowie den Erlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 3.02.09 an. An dieser Stelle wird daher ausschließlich über durchgeführte Vergaben, die nicht unter die Maßgabe des o.g. Beschleunigungerlasses fallen, informiert.
Dies Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und begründen keine Rechte Dritter.
