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Geplante Ausschreibungen (VOB/A)

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs.5 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

Gemäß § 19 Absatz 5 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Die folgenden beabsichtigten Ausschreibungen sind nach dem Auftragsgegenstand sortiert:

  • Ausschreibungszeitpunkt
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
  • Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
  • Zuständige Organisationseinheit (mit Anschrift, Tel.,Fax,E-Mail

Die Stadtverwaltung Soest und die Kommunalen Betrieb Soest wenden den Runderlass des Innenministeriums "Kommunale Vergabegrundsätze" vom 22.03.06 sowie den Erlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 3.02.09 an. An dieser Stelle wird daher ausschließlich über beabsichtigte Vergaben, die nicht unter die Maßgabe des o.g. Beschleunigungserlasses fallen, informiert.

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und begründen keine Rechte Dritter.